AGB - immen

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Allgemeine Vertragsbestimmungen zwischen Mieter und Vermieter
zur Anmietung der Ferienwohnung „ am immenweg „
(im weiteren AVB genannt)

1) Die nachfolgenden AVB sind Bestandteil des Ferienobjekt-Vermietungsvertrages zwischen dem Vermieter und dem Feriengast. Die Vermietung erfolgt im Namen und für Rechnung des Vermieters.
Abweichungen von diesen AVB sowie Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt dieser AVB
hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren. Die Vertragsbestimmungen stellen im Wesentlichen eine Hausordnung dar
und beschreibt den Ablauf der Buchung und der Bezahlung.

2) Anmietungen können nur durch volljährige Personen erfolgen oder mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Auf Verlangen ist die Volljährigkeit nachzuweisen.
Die Anmietungen der Ferienwohnung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen
und wird vom Vermieter per E-Mail oder schriftlich lt. gültiger Preisliste bestätigt.
Nach dem der Mieter die Anmietung bestätigt hat, ist der Vertrag rechtsgültig.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Mieter abzulehnen.

3) Das Mietobjekt darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden. Die vereinbarte bzw. gebuchte Personenzahl
darf incl. Kleinkinder nicht überschritten werden (Kleinkinder zählen als Personen).
Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen,
welches auch die Räumung des Mietobjektes zur Folge hat, ohne dass dadurch eine Erstattungspflicht entsteht,
oder der Vermieter kann eine Nachzahlung berechnen.

4) Das Objekt des Vermieters ist lt. Homepage des Vermieters ausgestattet.

5) Mündliche Zusagen vom Vermieter sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Es gilt deutsches Recht.

6) Der Gast erwirbt mit der Buchungsbestätigung Anspruch auf Bereitstellung des gebuchten Ferienobjektes
für die gebuchte Mietzeit und -dauer. Sollte das Ferienobjekt ganz oder zeitweise während der gebuchten Mietzeit
wegen höherer Gewalt nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.
Der Gast hat ein im Preis gleichwertiges Ersatz-Objekt ohne Kostenreduzierung zu akzeptieren.
Der Vermieter kann jedoch wahlweise ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auch eine entsprechend anteilige Erstattung
der bis zu diesem Zeitpunkt vom Mieter geleisteten Zahlungen vornehmen.

7) Der Mietpreis ist mit der nachweislichen Absendung der Buchungsbestätigung an den Gast
und der damit gleichzeitig beginnenden Bereitstellungspflicht des Vermieters fällig.
Erfolgt die Buchung mehr als 42 Tage (6 Wochen) vor dem Anreisetermin, ist vom Mieter eine Anzahlung
von 25 % zu zahlen. Der Restbetrag ist bis spätestens 21 Tage vor Anreisetermin zur Zahlung fällig.
Bei Buchungen innerhalb von 21 Tagen vor dem Anreisetermin ist der Gesamtbetrag in voller Höhe
sofort nach Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig oder in Rücksprache mit dem Vermieter.
Bei sehr kurzfristiger Buchung ist der Gesamtbetrag direkt bei Anreise vor Ort in bar zu zahlen.
Kartenzahlung ist nicht möglich.

8) ) Sollte der Mieter vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten oder die Reise nicht antreten,
für diesen Fall hat der Vermieter Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen,
Aufwendungen und den entgangenen Gewinn.
Der Vermieter kann pauschalierte Entschädigung (Rücktrittsgebühr) verlangen.
Diese beträgt in Prozent vom Gesamtpreis
bis 40. Tag vor Reisebeginn 15 % des Mietpreises (mindestens € 25.-)
bis 31. Tage vor Reisebeginn 30 % des Mietpreises
bis 11. Tage vor Reisebeginn 60 % des Mietpreises
danach 80%

9) Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
(wird nach den Bestimmungen der Versicherer in der Regel nur im engen zeitlichen Zusammenhang
mit der Buchung innerhalb 1 Woche nach Buchungsbestätigung akzeptiert).

10) Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung während der Mietdauer sauber zu halten
und am Ende der Mietperiode in aufgeräumten besenreinen Zustand zu übergeben.
Beschädigungen an Wohnraum und Inventar durch den Mieter sind ersatzpflichtig.
Das Rauchen in der Ferienwohnung ist ausdrücklich untersagt. Beim Umgang mit offenem Feuer und Kerzen
ist besondere Vorsicht geboten. Im Wohnraum darf das Abbrennen von Kerzen und Teelichtern
nur unter Aufsicht und auf feuerfester Unterlage erfolgen.
Im Schlafraum ist es generell verboten.

11) Das Mitbringen von Haustieren ist nur in dem Umfang möglich, wie es die Objektbeschreibung,
Internetinfo bzw. Buchungsbestätigung aussagt.

12) Die vertragliche Haftung des Vermieters ist auf die Höhe des Mietpreises beschränkt.
Für eingebrachte Sachen haftet der Mieter selbst. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von
Naturereignissen und höherer Gewalt. Für Extras außerhalb der Wohnung, die nicht im vermieteten Umfang des Objekts
enthalten und nicht in der Buchungsbestätigung mit aufgeführt sind, kann keine Gewährleistung oder Haftung
übernommen werden. Schadenersatz-, Haftungs- oder Minderungsansprüche wegen Nichtfunktion
dieser Extras werden vom Vermieter abgelehnt.

13) Bei Mängeln am Mietobjekt oder wesentlichen Abweichungen vom Angebot hat der Mieter
eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem Objekt
nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen, so ist der Vermieter berechtigt, jedoch nicht verpflichtet,
ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Der Vermieter kann jedoch wahlweise ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht auch eine entsprechend angemessene Kostenerstattung vornehmen.

14) Da die Ferienwohnung sich in einem reinen Wohngebiet befindet, sollte die öffentlichen Ruhezeiten
wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe eingehalten werden.
Auch in der Ferienwohnung selbst sollte zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr Ruhe gehalten werden.
Aktivitäten wie z.B. Feierlichkeiten sollten mit dem Vermieter abgesprochen werden.

15) Der Vermieter haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters
und auch nicht für Sach- oder Personenschäden, die der Mieter, dessen Kinder oder Haustiere
durch Benutzung der Mietsache erleiden oder verursachen.

16) Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AVB unwirksam sein oder werden, so wird hier von
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung
verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

17) Gerichtsstand und Gesetzliche Regelungen:
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Walsrode Lange Str. 29, 29664 Walsrode

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